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   BVerwG, 28.01.1960 - I C 182.57   

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BVerwG, 28.01.1960 - I C 182.57 (https://dejure.org/1960,747)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1960 - I C 182.57 (https://dejure.org/1960,747)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1960 - I C 182.57 (https://dejure.org/1960,747)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 523
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Sie gewährt Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Verfolgungsfurcht durch Umstände hervorgerufen wird, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten sind und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch selbst willentlich geschaffen haben kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16); vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 - vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - vgl. ferner BVerfGE 9, 174 [181]).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523] undvom 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 -)ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die genannten Schutzvorschriften Ausländern auch dann zugute kommen können, wenn die Gründe für ihre Anwendung erst nach dem Verlassen des Landes der Staatsangehörigkeit entstanden sind.

    Auf dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht dasUrteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - (MDR 1960, 523).

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 40.63

    Voraussetzungen der Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Anspruch auf

    Auf dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - (MDR 1960, 523).
  • BVerwG, 05.11.1981 - 9 B 11434.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung gesteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]).
  • BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]).
  • BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 3721.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - = MDR 1960, 523) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]).
  • BVerwG, 08.08.1974 - I B 84.73

    Allgemeine Anforderungen an die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das ist nicht der Fall, wenn er, wie nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen beim Kläger, im Rahmen einer Prüfung aller Umstände des Sachverhalts nur zu dem Zwecke herbeigeführt erscheint, über die Erlangung des Asylrechts zu einer sonst nicht zu erreichenden Aufenthaltserlaubnis zu kommen (Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; 13. März 1962 - BVerwG I C 145.59 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12]; 4. November 1965 - BVerwG I C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]; 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 - vgl. auch BVerfGE 9, 174 [181]).
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 145.59

    Streit um die Anerkennung eines jugoslawischen Studenten als ausländischer

    Verfolgungstatbestände können auch nachträglich entstehen (vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 -).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 9 B 11888.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - = MDR 1960, 523) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75], [205].
  • BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 10238.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 182.57 - = MDR 1960, 523) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202, 205) [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75].
  • BVerwG, 22.10.1976 - 1 B 167.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.01.1961 - I B 154.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.12.1970 - I CB 48.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 14.05.1962 - I B 46.62

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Flüchtling - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 10.09.1968 - I B 48.67

    Voraussetzung einer Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.05.1962 - I B 59.62

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Zulässigkeit

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